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Am 13. Dezember 2006 wurde nach langjähriger Vorarbeit das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonventionen) in der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das Übereinkommen konkretisiert die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer besonderen Lebenslagen. Es ist für Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtlich verbindlich. Somit existiert auch in Kitas ein Recht auf gemeinsame Betreuung.

Inklusion im U-3 Bereich:

Inklusion ist seit vielen Jahren Thema in unseren Betreuten Spielgruppen und in den Krippengruppen. Viele Kinder mit Inklusionsbedarf wurden bereits betreut und wir wurden dabei von der Frühförderstelle kompetent unterstützt. Dabei ist es leider Tatsache, dass der Inklusionsbedarf im U3 Bereich selten diagnostiziert wird. Oft steht erst im Kindergartenalter fest, dass das Kind einen höheren Betreuungsbedarf verlangt. Zu oft hören wir von Ärzten und Eltern die Aussage ‚das verwächst sich noch‘ und oft stimmt das auch, aber manchmal besteht ein begründeter Anspruch auf einen erhöhten Förderbedarf, dem wir entsprechen wollen.

Wir haben uns auf Inklusion eingestellt: Das große Team aus pädagogischen Fachkräften, Geschäftsführung und Betreuungspersonal nahm bereits 2013 an einer Inhouse-Fortbildung zum Thema ‚Inklusion‘ teil. Eine unserer Erzieherinnen  hat eine mehrwöchige Fortbildung zur Inklusionsfachkraft abgeschlossen. Danach haben vier weitere Fachkräfte die Fortbildung zur Fachkraft für Integration und Inklusion an der Akademie für Kindergarten, Kita und Hort erfolgreich abgeschlossen. Diese Fortbildung besteht aus 4 Modulen.

Nun arbeiten an allen Standorten Inklusionsfachkräfte. Sie freuen sich auf ihre Aufgaben und möchten gerne ihr Wissen anderen Kolleginnen weitergeben und die Eltern kompetent beraten.


2022 beschafften wir für das Strolchenest und die Strolcheburg Inklusionsmaterialien in Summe  von jeweils 5000.-€ pro Standort. Dies wurde durch Fördergelder des Forums Frühkindliche Bildung ermöglicht im Rahmen des Gute Kita Gesetzes. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte uns auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht und wir haben diese Chance gerne genutzt. 

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